Weniger Weihnachtsgeld bei langer Krankheit
Aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz geht hervor, dass ein Arbeitnehmer im Falle einer längeren Krankheit mit der Kürzung seines Weihnachtsgeldes rechnen muss (Az.: Az.: 6 Sa
723/09).
Im Rechtsstreit verweigerte der Arbeitgeber einer Beschäftigten die Auszahlung des Weihnachtsgeldes, weil sie schließlich sechs Monate krank gewesen sei. Dagegen setzte sich die Frau zur Wehr.
Die Richter urteilten jedoch zugunsten des Arbeitgebers. Dieser dürfe durchaus Sonderzahlungen wie das Weihnachtsgeld bei längerer Krankheit kürzen. Der komplette Anspruch sei im vorliegenden Fall aufgebraucht gewesen.
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30. Mai 2010 um 01:22 Uhr
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