Elternzeit: Arbeitnehmern steht Anspruch auf Teilzeitarbeitsplatz zu

Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven (AG) hat die Rechte von Beschäftigten in Elternzeit gestärkt. Dem Urteil nach haben sie einen Anspruch auf die frühzeitige Erklärung des Arbeitgebers, bei der Rückkehr an den Arbeitsplatz in Teilzeit arbeiten zu dürfen (Az.: 5 Ca 5064/08).

Im konkreten Fall verlangte eine Arbeitnehmerin zwei Jahre vor ihrer Rückkehr aus der Elternzeit die Zusicherung seitens des Arbeitgebers, eine Teilzeitstelle zu bekommen. Das lehnte der Arbeitgeber ab. Er argumentierte dahin gehend, dass er mangels Planstelle so frühzeitig keine derartige Erklärung abgeben könne.

Das AG bejahte allerdings den Anspruch der Beschäftigten auf eine frühzeitige Erklärung. Es bestünde schließlich immer die Gefahr, dass die Elternzeit vorzeitig ende. Deswegen müsse der Arbeitgeber rechtzeitig die Voraussetzungen für einen Wechsel auf Teilzeit zu schaffen.

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31. Mai 2010 um 14:06 Uhr

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