Arbeit trotz Krankheit kein Kündigungsgrund

Aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG) geht hervor, dass der Arbeitgeber ohne Abmahnung keine fristlose Kündigung aussprechen darf, falls ein krankgeschriebener Mirtarbeiter einem Privatjob nachgeht (Az.: 9 Sa 275/09).

Im Streitfall wurde einem Arbeitnehmer aus ärztlicher Sicht die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Nachdem sich für seinen Arbeitgeber konkrete Hinweise darauf ergaben, dass er trotz Krankheit in der Firma seiner Ehefrau ausgeholfen hatte, kam es zur fristlosen Kündigung.

Das LAG entschied aber zugunsten des Beschäftigten. Zwar habe der Mann mit seinem Verhalten durchaus gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen. Schließlich treffe dem der arbeitsunfähige Mitarbeiter die Verpflichtung, sich so zu verhalten, dass er bald wieder gesund werde. Allerdings wäre die fristlose Kündigung nur im Falle einer vorherigen Abmahnung gerechtfertigt gewesen.

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28. Juni 2010 um 14:58 Uhr

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