Urteil: Dumpinglohn ist Straftat
Das Landgericht Magdeburg (LG) entschied mit Urteil vom 01.07.2010 erstmals, dass das Zahlen eines Dumpinglohns strafbar ist (Az.: 2 SS 90/09). Bislang werteten deutsche Gerichte solche Fällen lediglich als Ordnungswidrigkeit.
Im zugrunde liegenden Fall zahlte ein Arbeitgeber höchstens 1,79 Euro Stundenlohn an die bei ihm als Gebäudereiniger eingesetzten Arbeitskräfte. Teilweise wurde sogar weniger als 1 Euro die Sunde gezahlt. Der branchenübliche Mindestlohn lag zum Zeitpunkt der Taten hingegen bei 7,68 Euro.
Die Richter verurteilten den Arbeitgeber wegen Vorenthaltens sowie der Veruntreuung von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) zu 100 Tagessätzen á 10 Euro. Damit wäre der Mann, falls das Urteil rechtskräftig werden sollte, vorbestraft. Bei der Bemessung des Strafmaßes kam dem Mann zugute, dass er nicht vorbestraft ist und infolge seiner Firmenpleite auch nur einen 400-Euro-Job verfügt.
9. Juli 2010 um 14:45 Uhr
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