Handyverbot am Arbeitsplatz ist zulässig
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG) hat entschieden, dass Arbeitnehmern private Handygespräche verboten werden dürfen (Az.: 6 TaBV 33/09).
Im vom Gericht zu bewertenden Fall untersagte ein Arbeitgeber seinen Angestellten die private Nutzung von Mobiltelefonen während der Arbeitszeit. Hiergegen ging der Betriebsrat juristisch vor. Die Arbeitnehmervertretung argumentierte dahingehend, dass ein derartiges Verbot der Zustimmung bedürfe.
Die Arbeitsrichter urteilten allerdings zugunsten des Arbeitgebers. Das Handyverbot sei rechtens, weil zu den selbstverständlichen Pflichten jedes Beschäftigten gehöre, während der Arbeitszeit weder aktiv noch passiv sein Mobiltelefon zu nutzen. Die Zustimmung des Betriebsrates sei ebenfalls nicht vonnöten.
18. Juli 2010 um 13:03 Uhr
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