Arbeitnehmer-Datenschutz wird ausgeweitet

Die Bundesregierung will Arbeitnehmer effizienter vor einer möglichen Bespitzelung oder Überwachung durch den Arbeitgeber schützen. Auf einen dementsprechenden Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums einigten sich Vertreter von Union und FDP.

Nach Informationen der “Sueddeutschen Zeitung” (SZ) soll dieser am kommenden Mittwoch vom Bundeskabinett Mittwoch abgesegnet werden. Die SZ berichtet weiter, dass ein zentraler Punkt der Neuregelung das Verbot der heimlichen Videoüberwachung von Arbeitnehmern sei. “Dies gilt insbesondere für Sanitär-, Umkleide- und Schlafräume”, wird aus dem Entwurf zitiert. Weitehin möglich soll aber die offene Videoüberwachung sein, “soweit sie zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen erforderlich” ist, Interessen der Angestellten nicht entgegenstehen und sie auf die Kameras hingewiesen werden (zum Beispiel im Rahmen von Qualitätskontrollen). Allerdings müssten die Beschäftigten über dieses Vorgehen informiert werden.

Darüber hinaus wird es Unternehmen im Rahmen des Bewerbungsverfahren untersagt, Daten aus sozialen Internet-Netzwerken zu erheben. Etwas anderes gelte nur dann, falls das Internetportal gerade zum Zwecke der Präsentation für künftige Arbeitgeber dient.

Ferner könnten ärztliche Untersuchungen künftig nur in dem Fall zur Einstellungsbedingung gemacht werden, wenn der Gesundheitszustand des Bewerbers “eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme” darstellt und der Bewerber auch seine Einwilligung hierzu erteilt hat.

eigenen Kommentar hinterlassen


23. August 2010 um 18:15 Uhr

bisher kein Kommentar

Aktuelle Nachrichten jetzt noch schneller empfangen - mit Twitter oder als RSS-Feed.