Gezielte Suche nach jungen Bewerbern ist diskriminierend

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied mit Urteil vom 19.08.2010, dass Arbeitgeber in ihren Stellenanzeigen nicht explizit nach “jungen” Bewerbern suchen dürfen (Az.: 8 AZR 530/09). Dem BAG zufolge verstoße einer derartige Ausschreibung gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.

Geklagt hatte ein 49-Jähriger Volljurist. Er hatte sich auf eine Stellenausschreibung beworben, in der “eine(n) junge(n) engagierte(n) Volljurist / Volljuristin” gesucht wurde. Tatsächlich eingestellt wurde eine 33-Jährige Bewerberin. Der Kläger hingegen wurde erst gar nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

Die obersten deutschen Arbeitsrichter sprachen ihm nunmehr eine Entschädigung zu, weil ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz zu bejahen sei. Das BAG betonte in der Urteilsbegründung, dass Stellen “altersneutral“ ausgeschrieben werden müssten.

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24. August 2010 um 20:18 Uhr

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