Handyverbot: Betriebsrat muss nicht zustimmen
Aus einem am 30.10.2009 ergangenen Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG) geht hervor, dass der Arbeitgeber nicht an die Zustimmung des Betriebsrates gebunden ist, falls er die private Nutzung eines Mobiltelefons während der Arbeitszeit untersagen möchte (Az.: 6 TaBV 33/09).
Im Streitfall verbot der Arbeitgeber die Nutzung des privaten Handys während der Dienstzeit. Nach Ansicht des Betriebsrats hätte diese Dienstanweisung aber nicht ohne seine Zustimmung ergehen dürfen. Die Klage der Arbeitnehmervertretung blieb allerdings ohne Erfolg.
Dem Urteil des LAG zufolge seien nur solche Regelungen mitbestimmungspflichtig, die sich auf das Ordnungsverhalten der Beschäftigten beziehen. Im hier zu bewertenden Fall könne der Arbeitgeber jedoch ohne Zustimmung kraft seiner Organisations- und Leitungsmacht festlegen, welche Arbeiten wann und in welcher Weise ausgeführt werden müssen. Vor einigen Wochen hatte das LAG Rheinland-Pfalz Ein Handyverbot am Arbeitsplatz als grundsätzlich zulässig angesehen.
5. September 2010 um 08:54 Uhr
bisher kein Kommentar