Kündigung während der Kurzarbeit möglich
In der aktuell schwierigen Wirtschaftslage sind viele Beschäftigte verunsichert, was ihre Rechte bezüglich Kurzarbeit anbelangt. Auch wenn die Unternehmen Beschäftigte nicht entlassen möchten und die Kurzarbeit als Mittel nutzen, um für steigende Auftragszahlen nach der Wirtschaftskrise mit qualifiziertem Personal gerüstet zu sein. Eine der Fragen von besorgten Mitarbeitern betrifft Aufhebungsverträge und deren Folgen.
Juristen warnen jetzt vor einer übereilten Unterschrift. Eine der Anspruchsvoraussetzung auf Kurzarbeitergeld geht mit dem Unterzeichnen des Aufhebungsvertrages verloren. Auch sei es möglich, trotz Kurzarbeit zu kündigen. Allerdings, so Experten auf dem Gebiet Arbeitsrecht, muss der Arbeitgeber in diesem Fall wieder den vertraglich vereinbarten Lohn auszahlen.
Arbeitnehmer, die darüber hinaus juristische Fragen zur Kurzarbeit haben, können sich zum Beispiel über die Gewerkschaften genauer informieren.
Weitere Informationen: Kündigung bei Kurzarbeit
29. Mai 2009 um 14:28 Uhr
9 Kommentare
es ist leider kein Kommentar, mehr eine Anfrage, wer mir weiterhelfen kann.
mein AG hat mir am 27.04.09 mdl. die Kündigung zum 01.05.09 ausgesprochen.
Kündigungsfrist 4 Wochen. Habe mich in der zeit um Arbeit gekümmert und auch gefunden, aber jetzt mein Problem. Mein alter AG rief mich an zur Klärung eines Sachverhaltes bezgl. Kündigung bei Bezug Kug. Er eröffnete mir, dass er nicht wusste,dass wenn er mir die Kündigung ausspricht der Bezug von Kug durch das Amt weg fällt.Jetzt stehe ich mit 6,5 Tage ohne Lohn oder Kug da,auch keine Sozialleistungen.
Die Aussage meines ex AG: arbeite die Tage nach, dann bekommst du deine Kohle!!
Ein Anruf beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales ergab, dass mein ex AG verpflichtet ist mich beim aussprechen der Kündigung weiter zu beschäftigen und auch zu bezahlen, auch wenn er mich nicht zur Arbeit bestellt oder arbeiten lässt.
Wo finde ich Urteile oder stichhaltige Beweise für die Aussage des Ministeriums, damit ich zu meinem Geld komme.
Hallo,
in deinem Fall sind ja einige Sachen grundsätzlich falsch gelaufen!!!
Kündigungen bedürfen der SCHRIFTFORM, somit ist eine nur mündlich ausgesprochene Kündigung meines Wissens rechtsunwirksam. Lass dich doch mal arbeitsrechtlich beraten!!! (Anwalt und/oder Gewerkschaft).
Grundsätzlich sind Kündigungen während der Kurzarbeit nicht möglich, da Kurzarbeit ja, bei vorübergehender schlechter Auftragslage, die Arbeitslosigkeit/Jobverlust verhindern soll. Kündigt der Arbeitgeber doch, ist er verpflichtet nachzuweisen, dass Ereignisse eingetreten sind, die den dauerhaften Wegfall des Arbeitsplatzes rechtfertigen. Normal hast du nur eine 3 Wochenfrist um Kündigungsschutzklage einzureichen, ein Anwalt kann dir bestimmt sagen ob in deinem Fall was zu machen ist. Ich kann jedem nur raten sich in jedem Fall fachlichen Rat zu holen und zwar unverzüglich, damit die gesetzlichen Fristen noch eingehalten werden können. Sonst kann euch manchmal auch kein Anwalt mehr helfen.
Alles Gute!!!!!
Anschließen möchte ich mich mit der Empfehlung, rechtlichen Rat zu suchen.
Richtig ist zwar, dass grundsätzlich die Unwirksamkeit einer Kündigung nur innerhlab von 3 Wochen durch Kündigungsschutzklage geltend gemacht werden kann. Das gilt jedoch nur für schriftliche Kündigungen. Die Unwirksamkeit mündlicher Kündigungen kann auch länger geltend gemacht werden. Näher zu prüfen wäre dann, ob eine Geltendmachung schon verwirkt ist. Dafür aber bitte tatsächlich fachkundigen Rat einholen. Wenn für einen Anwalt das Geld fehlt ist, gibt es auch die Möglichkeit der Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
Auch eine sachgerechte Prüfung, ob die Kündigung im übrigen berechtigt ist, ist ohne Rückfragen und Kenntnis der konkreten Umstände sicherlich nicht möglich. Deshalb lässt sich auch nicht “grundsätzlich” sagen, dass eine Kündigung während Kurzarbeit nicht möglich sei.
Hallo!!
Mein Zeitvertrag läuft ab September aus! Da auch meine Firma Kurzarbeit hat stellt sich für mich jetzt folgende Frage: Der Vertrag wurde jetzt schon 2 mal verlängert.Kann mein Chef den Vertrag nochmal verlängern oder muss er mich kündigen? Beim Arbeitsamt kann mir keiner Auskunft darüber geben!!
@ K.Danger: Soweit ich weiß darf ein Arbeitsvertrag über die ersten 2 Jahre in der Firma hinweg mehrfach verlängert werden, es gibt aber auch Ausnahmen, die von dem Zweck der Befristung abhängen. Ob während der Kurzarbeit ein befristeter Arbeitsvertrag aber auslaufen darf, weiß ich auch nicht, also rechtzeitig beim Arbeitsamt melden und vorsichtshalber bewerben.
Hier gibt es ein paar gute Tipps, was man gegen Ende der Laufzeit machen kann und sollte, um vielleicht doch weiterbeschäftigt zu werden:
befristete Arbeitsverträge
Viel Glück!
Sehr geehrte Damen u. Herren,
ich bin im März d.J per Aufhebungsvertrag zum 01.04.09 nach fast 10 Jahren betriebsbedingt gekündigt worden wegen starkem Umsatzrückgang. Ich war in der Firma, Abt. Produktionswirtschaft für die Disposition nahezu aller Artikel zuständig. jetzt habe ich erfahren dass meine Stelle intern mit einer Dame der Abt. Vertrieb! besetzt wurde. Die freigewordene Stelle im Vertrieb wurde scheinbar neu besetzt. Die AA schrieb auf meine Beschwerde dass laut § 172 Abns 1 Ziffer 1b SGB III E i n s t e l l u n g e n aus zwingenden Gründen erfolgen können. Eine Einstellung liegt aber in diesem (meinem) Fall nicht vor. Was ich nicht glaube.
Da meine Stelle trotz Kurzarbeit sehr arbeitsintensiv ist/war macht es doch keinen Sinn mir zu kündigen und ein halbes Jahr später die Stelle neu zu besetzen. Am Vortag meiner Kündigung hieß es, wegen zu hohem Bestellaufkommens soll ich auf meine eingeteilte Kurzarbeit verzichten und arbeiten. Am Nachmittag des folgenden Tages wurde mir gekündigt.
Ist dass rechtens? Über eine zufrieden stellende Antwort würde ich mich sehr freuen
MfG Lothar Reinert
Sehr geehrte Damen und Heren,
ich arbeite seit 1994 in einem Kfz Betrieb als Lagerist. Dieser ging 2006 in die Insolvenz.
Der neue Inhaber übernahm die gesamte Belegschaft. Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Seit diesem Zeitpunkt hat sich finanziell nichts geändert.
Am 05.02.2010 wurde uns auf einer “Betriebsversammlung” mitgeteilt, daß wir ab 15.02.2010 in Kurzarbeit gehen (anstatt 38,5 Stunden 19,25 Stunden. Das Arbeitsamt ist bereits informiert.
Meine Frage:
Muß ich die empfangene Betriebsvereinbarung unterschreiben?
Kann ich mich auf eine betriebsbedingte Kündigung seitens des Arbeitgebers einlassen, was muß ich beachten?
Kann ich vom AA eine Sperre bekommen?
Ich habe während der KU selbst gekündigt, weil ich einen besseren AG gefunden habe. Mir ist auch klar, das mein KUG wegfällt und mein alter AG mir für den Rest meiner Arbeitszeit den vollen Lohn auszahlt. Jedoch muss ich noch bis Ende April 2010 arbeiten. Alle haben weiterhin KU. Kann der alte AG von mir verlangen (obwohl alle KU haben), dass ich als einziger voll arbeite??????????
Hallo,
ich bin seit 1 1/2 Jahren in einer Firma beschäftigt, die Anfang März eine neue Mitarbeiterin einstellte, die genau dieselben Aufgaben wie ich erledigt, aber unter einem anderen Stellennamen läuft. Wir hatten schon bis November 2009 Kurzarbeit gemacht und seit Januar lief die Stellenausschreibung, was mich sehr verwunderte. In der letzten Aprilwoche wurde uns mitgeteilt, dass wir wieder in die Kurzarbeit gehen müssen und uns die Wochentage aufteilen müssen. Die “Neue” (ledig, ohne Kinder) ging zum Chef und meinte, dass sie sich das nicht leisten könnte und dann lieber kündigt. Daraufhin wurde ich (3 Kinder) in 100 % Kurzarbeit geschickt und wurde heute angerufen, dass ich morgen meine Kündigung abholen soll. Ich habe mir dort nichts zu Schulden kommen lassen und kann die Ungerechtigkeit nicht fassen. Das Einzige ist, dass ich mich nicht so gut verkaufen kann, wie die neue Mitarbeiterin.
Was ist mit dem Sozialplan? Wieso darf man mir kündigen, wegen mieser Auftragslage und eine Neue einstellen?