Kündigung während der Kurzarbeit möglich

In der aktuell schwierigen Wirtschaftslage sind viele Beschäftigte verunsichert, was ihre Rechte bezüglich Kurzarbeit anbelangt. Auch wenn die Unternehmen Beschäftigte nicht entlassen möchten und die Kurzarbeit als Mittel nutzen, um für steigende Auftragszahlen nach der Wirtschaftskrise mit qualifiziertem Personal gerüstet zu sein. Eine der Fragen von besorgten Mitarbeitern betrifft Aufhebungsverträge und deren Folgen.

Juristen warnen jetzt vor einer übereilten Unterschrift. Eine der Anspruchsvoraussetzung auf Kurzarbeitergeld geht mit dem Unterzeichnen des Aufhebungsvertrages verloren. Auch sei es möglich, trotz Kurzarbeit zu kündigen. Allerdings, so Experten auf dem Gebiet Arbeitsrecht, muss der Arbeitgeber in diesem Fall wieder den vertraglich vereinbarten Lohn auszahlen.

Arbeitnehmer, die darüber hinaus juristische Fragen zur Kurzarbeit haben, können sich zum Beispiel über die Gewerkschaften genauer informieren.

Weitere Informationen: Kündigung bei Kurzarbeit

bisherige Kommentare
eigenen Kommentar hinterlassen


29. Mai 2009 um 14:28 Uhr

9 Kommentare

Aktuelle Nachrichten jetzt noch schneller empfangen - mit Twitter oder als RSS-Feed.