Raucherpausen ohne Ausstempeln können Arbeitsplatz kosten
Wer als Arbeitnehmer Raucherpausen einlegt und sich hartnäckig nicht ausstempelt, riskiert nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg eine fristlose Kündigung (ArbG Duisburg; Urteil vom 14.09.2009; AZ.: 3 Ca 1336/09).
Im vom Gericht zu bewertenden Fall war eine langjährig Beschäftigte mehrfach abgemahnt worden, da sie entgegen einer geltenden Vereinbarung Raucherpausen eingelegt hatte, ohne sich dabei im Zeiterfassungssystem des Betriebs ab- und anschließend wieder anzumelden.
Als sich die Arbeitnehmerein im Frühjahr 2009 erneut an drei auf einander folgenden Tagen ohne Bedienung der Arbeitszeiterfassung eine Rauchpausen nahm, wurde sie fristlos gekündigt.
Das Gericht sah die fristlose Kündigung als rechtens an. Aufgrund des wiederholten Verstoßes sei das Vorgehen des Arbeitgebers gerechtfertigt gewesen. So stelle auch der kurzzeitige Entzug der Arbeitsleistung eine gravierende, arbeitsertragliche Verletzung dar, welche das für die weitere Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nötige Vertrauensverhältnis zerstört.
18. September 2009 um 15:12 Uhr
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