Verdachtskündigung wegen Falschgeld in der Kasse rechtmäßig
Das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG) hat am 26.8.2010 entschieden, dass der Fund von Falschgeld in der Kasse eine außerordentliche Verdachtskündigung nach sich ziehen kann (Az.: 17 Sa 537/10).
Im Streitfall wurde einer im Dortmunder Straßenverkehrsamt arbeitenden Frau gekündigt, weil im Rahmen einer Kassenprüfung stümperhaft hergestelltes Falschgeld gefunden wurde. Von dem Bestand in Höhe von 828 Euro habe es sich bei 650 Euro um Falschgeld gehandelt. Lediglich die kassenführende Person wäre nach Ansicht der Stadt Dortmund in der Lage gewesen, dass echte Geld gegen Falschgeld auszutauschen.
Das LAG bestätigte nunmehr die Verdachtskündigung als wirksam. Die Fälschungen seien offenkundig als solches zu erkennen gewesen, weswegen nicht nachvollzogen werden könne, warum die Arbeitnehmerin keinen Verdacht schöpfte. Deswegen wäre die Frau dringend verdächtig, das Geld bewusst ausgetauscht zu haben.
12. September 2010 um 13:27 Uhr
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