Diensthandy: Private Nutzung kein Kündigungsgrund

In der Vergangenheit haben sogenannte Bagatellkündigungen immer wieder für Unverständnis gesorgt. Das Arbeitsgericht Frankfurt musste sich jetzt mit Fällen beschäftigen, in denen es ebenfalls nur um Schadenssummen von wenigen Euro ging.

Die Lufthansa-Tochter „LSG Sky Chefs“ als Beklagte hat vor dem Arbeitsgericht Frankfurt eine Niederlage einstecken müssen. Das Cateringunternehmen hatte mehreren Arbeitnehmern gekündigt, die ihre Diensthandys auch privat nutzen. Die Richter des Arbeitsgerichts sahen die fristlosen Kündigungen als unverhältnismäßig an. Die ausgesprochenen Kündigungen sind damit unwirksam.

Gericht rügt Ungleichbehandlung

Einer der Gründe für die Sichtweise der Arbeitsrichter war eine Ungleichbehandlung der Mitarbeiter. Während bei einigen Arbeitnehmern das Unternehmen den Fall mit einer Abmahnung erledigte, wurden andere Beschäftigte gekündigt. Diese Form der Ungleichbehandlung rügte das Arbeitsgericht in den vorliegenden drei Fällen. Gleichzeitig nahmen die Richter mit Unverständnis zur Kenntnis, dass Betroffene wegen Fehlnutzung nicht umgehend zur Rede gestellt wurden – zumal die Fehlnutzung scheinbar seit längerer Zeit bekannt waren.

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23. September 2010 um 13:51 Uhr

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