Ehebruch darf kein Kündigungsgrund sein

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit einem am heutigen Donnerstag veröffentlichten Urteil klargestellt, dass eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung wegen Ehebruchs gegen die Menschenrechte verstößt (Az.: 425/03).

Im konkreten Fall hatte sich ein für die katholische Kirche arbeitender Chorleiter von seiner Ehefrau getrennt und erwartete zusammen mit seiner neuen Lebensgefährtin ein Kind. Daraufhin wurde ihm vom bischöflichen Ordinariat Essen die Kündigung ausgesprochen. Schließlich habe der Mann vertraglich zugesagt, die Grundsätze der katholischen Kirche zu beachten.

Dem EGMR zufolge könne eine derartige Zusage jedoch nicht als “eindeutiges Versprechen” gewertet werden, im Falle einer Trennung oder Scheidung ein enthaltsames Leben zu führen. Folglich sei die
Kündigung rechtswidrig.

Zu beachten ist, dass die Bundesregierung innerhalb von drei Monaten Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen kann.

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23. September 2010 um 14:16 Uhr

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