Ehebruch darf kein Kündigungsgrund sein
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat mit einem am heutigen Donnerstag veröffentlichten Urteil klargestellt, dass eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung wegen Ehebruchs gegen die Menschenrechte verstößt (Az.: 425/03).
Im konkreten Fall hatte sich ein für die katholische Kirche arbeitender Chorleiter von seiner Ehefrau getrennt und erwartete zusammen mit seiner neuen Lebensgefährtin ein Kind. Daraufhin wurde ihm vom bischöflichen Ordinariat Essen die Kündigung ausgesprochen. Schließlich habe der Mann vertraglich zugesagt, die Grundsätze der katholischen Kirche zu beachten.
Dem EGMR zufolge könne eine derartige Zusage jedoch nicht als “eindeutiges Versprechen” gewertet werden, im Falle einer Trennung oder Scheidung ein enthaltsames Leben zu führen. Folglich sei die
Kündigung rechtswidrig.
Zu beachten ist, dass die Bundesregierung innerhalb von drei Monaten Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen kann.
23. September 2010 um 14:16 Uhr
ein Kommentar
Menschenrechte stehen über kath. Kirche!
Die Kirchen insgesamt sollten endlich mal realisieren, dass das Mittelalter schon längst vorbei ist, dass schon seit Jahrzehnten die Menschenrechte an oberster Stelle stehen, wenn es darum geht, was für ein Verhalten richtig (sozial) oder falsch (un – oder gar asozial) ist.
Aber auch Deutschland sollte wahrnehmen, dass es noch immer nicht den seit Jahrzehnten(!) bestehenden Grundgesetzartikel Art. 137 (1) umgesetzt hat, der fordert und feststellt(!):”Es besteht keine Staatskirche” (mehr).
Jedoch – in einem unüberbrückbaren Gegensatz zu dieser Feststellung und auch den Menschenrechten stehen im Grundgesetz so genannte “verfassungswidrige Verfassungsrechte” (wie sich Verfassungsrechtler in solch einem Fall ausdrücken), welche so tun, als gäbe es jenen Artikel 137 (1) und die Menschenrechte überhaupt nicht.
Deutschland sollte sich endlich eine widerspruchsfreie Verfassung geben, welche in völligem Einklang mit den Menschenrechten steht!
Darin würden dann die extrem ungerechten religiösen Privilegien wegfallen, wie zum Beispiel Gottesbezug im Grundgesetz, Religionsunterricht, Kirchensteuer, christliche Feiertage, extrem hohe finanzielle staatliche Zuwendungen und vieles andere mehr.
Erst dann könnten sich alle sozial ausgerichteten Menschen in Deutschland wirklich wohl fühlen, sich freuen hier zu wohnen und aktiv für diesen Staat eintreten – egal welche religiöse oder nichtreligiöse Weltanschauung sie haben!