Verstoß gegen Reisekostenordnung ist tauglicher Kündigungsgrund

Aus einem am 30. September veröffentlichten Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (AG) geht hervor, dass die Missachtung der betrieblichen Reisekostenordnung zur fristlosen Kündigung führen kann (Az.: 7 Ca 10541/09).

Im Streitfall wurde einem Arbeitnehmer fristlos gekündigt, weil ihm 900 Euro zu viel Benzingeld gezahlt worden war. Obgleich ihm bewusst war, dass ihm für seine Fahrten vom Wohnort zur Arbeitsstelle kein Anspruch auf Kostenersatz zustand, übergab er seinem Arbeitgeber wiederholt gefälschte Rechnungen über vermeintlich von seinem Wohnsitz aus gestartete Dienstfahrten. Damit hatte er gegen die im Unternehmen geltende Reisekostenregelung verstoßen.

Das AG Frankfurt gab dem Arbeitgeber schließlich Recht. Laut Urteilsbegründung sei die fristlose Kündigung angemessen gewesen, da der Angestellte beharrlich die ihm bekannten geltenden Regeln der betrieblichen Reisekostenordnung missachtet habe. Infolgedessen sei ein nicht unerheblicher finanziellen Schaden enstanden.

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2. Oktober 2010 um 17:55 Uhr

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