Eigenmächtige Preissenkung bedeutet fristlose Kündigung
Aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (LAG) geht hervor, dass das eigenmächtige Senken von Preisen die fristlose Kündigung zur Folge hat (Az.: 10 Sa 1977/08).
Im Rechtsstreit senkte eine als Kassiererin beschäftigte Frau den Preis für Spargel kurz vor Ladenschluss des Supermarktes mehrfach herab. Im Anschluss daran erwarb sie selbst das vergünstigte Produkt. Als der Arbeitgeber davon erfuhr, sprach er der Kassiererin die fristlose Kündigung aus.
Das LAG sah die Kündigung als angemessen an, weil das Verhalten der Gekündigten eine schwerwiegende Pflichtverletzung darstellen würde. Eine vorherige Abmahnung sei deswegen entbehrlich gewesen. Obgleich es sich um Dinge von geringem Wert gehandelt habe, müsse eine derartige Bereicherung des Arbeitnehmers auf Kosten des Arbeitgebers zur fristlosen Kündigung führen.
15. Oktober 2010 um 17:31 Uhr
bisher kein Kommentar