Privatfahrt mit Firmenwagen kann Kündigung zur Folge haben
Einem am heutigen Montag veröffentlichten Urteil des Arbeitsgerichts Nürnberg (AG) zufolge kann einem Arbeitnehmer fristlos gekündigt werden, falls dieser ohne Zustimmung des Arbeitgebers ein Firmenfahrzeug privat benutzt (Az.: 7 Ca 10541/09).
Im Rechtsstreit wollte der Arbeitnehmer private Besorgungen erledigen und nahm hierfür angeblich einen firmeneigenen Lkw in Anspruch. Daraufhin wurde ihm die fristlose Kündigung ausgesprochen. Sein Chef
hatte ihn zuvor wiederholt darauf hingewiesen, dass Privatfahrten strengstens verboten seien und in der Zuwiderhandlung ein Kündigungsgrund gesehen werden könnte. Der Gekündigte hingegen stritt ab, den LKW überhaupt benutzt zu haben.
Laut dem Urteil des AG ist gegen das Vorgehen des Arbeitgebers nichts auszusetzen. Eine fristlose Kündigung komme ausdrücklich in Betracht, wenn der Arbeitnehmer die Tat im Nachhinein leugnet. Dies stelle schließlich einen schweren Vertrauensbruch dar, welcher eine fristlose ohne vorherige Abmahnung legitimieren würde.
25. Oktober 2010 um 23:18 Uhr
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