100 Privat-Mails täglich bedeuten Kündigung

Einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (LAG) zufolge dürfen Arbeitgerber ohne vorherige Abmahnung eine Kündigung aussprechen, falls ein Mitarbeiter vom Firmenrechner aus jeden Tag stundenlang private E-Mails liest und schreibt (Az.: 12 Sa 875/09). Das Gericht bezeichnete solch ein Verhalten als sehr intensive Verletzung der Arbeitspflicht, weswegen eine vorherige Abmahnung nicht zwingend notwendig sei.

Im Rechtsstreit ging es um den stellvertretenden Leiter eines Bauamts, welcher exzessiv während seiner Arbeitszeit private Mails verschickte beziehungsweise empfing. Unter den manchmal mehr als hundert täglichen Mails waren auch solche mit pornografischen Fotos oder erotischem Inhalt. Als der Arbeitgeber davon erfuhr, wurde ihm aus wichtigem Grund außerordentlich gekündigt.

Dem stimmten die Richter zu und wiesen die Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers ab. Der Gekündigte habe eine Leitungsfunktion innegehabt und den Vertrauensvorschuss seines Arbeitgebers massiv enttäuscht. Zudem wären private E-Mails auch nur geduldet, jedoch nicht ausdrücklich erlaubt gewesen. Die lange Betriebszugehörigkeit des Mannes legte das LAG auch nicht zum Vorteil des Beschäftigten aus. Die verhaltensbedingte Kündigung sei mit der Rechtsordnung vereinbar.

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7. Dezember 2010 um 00:44 Uhr

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