Urlaubsanspruch: Altersstaffelung ist unzulässig
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (LAG) stellte mit Urteil vom 18.01.2011 klar, dass ein nach Alter gestaffelter Urlaubsanspruch gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt (Az.:8 Sa 1274/10).
Im Rechtsstreit wehrte sich eine 23jährige Arbeitnehmerin gegen eine Klausel des für sie geltenden Tarifvertrags, welche eine Staffelung des Jahresurlaubsanspruchs nach dem Alter der Beschäftigten vorsah. Danach hatte sie einen Anspruch auf 34 Tage Urlaub. Damit gab sie sich nicht zufrieden und forderte auf juristischem Wege 36 Urlaubstage ein.
Diesem Wunsch entsprachen die Richter am LAG Düsseldorf. So sei in einem nach Alter gestaffelten Urlaubsanspruch ein Verstoß gegen § 10 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu sehen. Aufgrund des Verbots der Altersdiskriminierung müssten der Beschäftigten insgesamt 36 Urlaubstage gewährt werden.
12. Februar 2011 um 17:29 Uhr
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