Arbeitnehmer muss Weiterbildungskosten ersetzen

Einem am 19.01.2011 ergangenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zufolge steht dem Arbeitgeber ein Anspruch auf Rückzahlung von Weiterbildungskosten zu, insofern der durch die Maßnahme geförderte Mitarbeiter vor deren Beendigung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet (Az.: 3 AZR 621/08).

Im Streitfall verließ ein Arbeitnehmer das Unternehmen, bevor alle Ausbildungsabschnitte seiner Weiterbildung abgeschlossen waren. Der Arbeitgeber verlangte darufhin die Weiterbildungskosten zurück.

Die höchsten deutschen Arbeitsrichter gaben dem Arbeitgeber Recht. Der Arbeitnehmer sei im vorgelegten Fall zur Rückzahlung der Weiterbildungskosten verpflichtet.

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12. Februar 2011 um 17:30 Uhr

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