Arbeitgeber muss wegen Videoüberwachung Geldentschädigung leisten
Das Landesarbeitsgericht Hessen (LAG) hat mit einem am 25.10.2010 ergangenen Urteil die Rechte der Arbeitnehmer gestärkt. Demnach liegt ein unverhältnismäßiger Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht eines Arbeitnehmers vor, wenn jener permanent im Blickfeld einer Videokamera ist (Az.: 7 Sa 1586/09).
Im entschiedenen Fall bekundete eine Beschäftigte, in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt worden zu sein. Als Grund nannte sie eine vom Arbeitgeber installierte Videokamera, welche über fünf Montae lang auch ihren Arbeitsplatz überwachte. Der Arbeitgeber hingegen argumentierte, dass keine ständige Überwachung stattfand. Zudem wäre der Kamera in erster Linie die Funktion zugekommen, die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
Das Gericht wertete den Sachverhalt als unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff und sprach der Klägerin eine Entschädigung in Höhe von 7.000 Euro zu.
7. März 2011 um 02:34 Uhr
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