Rauchverbot: Bei Verstoß droht fristlose Kündigung

Das Arbeitsgericht Krefeld (AG) urteilte am 20.01.2011, dass eine fristlose Kündigung wegen des Verstoßes gegen das Rauchverbot mit der Rechtsordnung vereinbar ist (Az.: 1 Ca 2401/10),

Im Streitfall wurde einem 26-Jährigen Berufsfahrer die fristlose Kündigung ausgesprochen, weil er im Führerhaus eines Auslieferungsfahrzeuges für Flüssigsauerstoff geraucht hatte. Der Gekündigte hatte in seinem Arbeitsvertrag eine Zusatzerklärung unterschrieben, wonach in allen Lieferwagen und im Umkreis von mindestens zehn Metern ein absolutes Rauchverbot einzuhalten sei.

Das Gericht stellte mit in seiner Urteilsbegründung klar, dass es dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden könne, seine Auslieferungsfahrer, welchen er ein besonderes Vertrauen entgegenzubringen habe, ständig zu überwachen, um auszuschließen, dass diese gegen das Rauchverbot verstoßen. Eine Abmahnung sei vorliegend entbehrlich gewesen, weil dem Arbeitnehmer aufgrund der vertraglichen Formulierungen klar gewesen sein musste, dass ein Verstoß gegen das absolute Rauchverbot eine fristlose Kündigung nach sich ziehen würde.

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9. April 2011 um 13:57 Uhr

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