“Jesus hat Sie lieb”: Kündigung ist rechtens
Die Abschiedsformel “Jesus hat Sie lieb” ist ein tauglicher Kündigungsgrund. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (LAG) vom 20.04.2011 hervor (Az.: 4 Sa 2230/10).
Im konkreten Fall verabschiedete sich ein ein Call-Center-Agent am Ende eines jeden Verkaufsgesprächs mit der Abschiedsformel “Jesus hat Sie lieb, vielen Dank für Ihren Einkauf bei QVC und einen schönen Tag”. Der Arbeitgeber forderte ihn dazu auf, dies zu unterlassen und sich an den verbindlichen Gesprächsleitfaden zu halten. Nachdem der Mann trotzdem an seinem Vorgehen festhielt, wurde ihm die Kündigung ausgesprochen.
Nach Ansicht des LAG Hamm zu Recht. Der tiefgläubige Mann habe laut Urteilsbegründung nicht in ausreichendem Maße darlegen können, warum er in innere Nöte gekommen wäre, hätte er im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit darauf verzichtet, die übliche Grußformel um die Worte “Jesus hat Sie lieb” zu ergänzen. Folglich verstoße die Kündigung nicht gegen die Glaubensfreiheit.
28. April 2011 um 17:27 Uhr
bisher kein Kommentar