Betriebsrat: Anspruch auf Kurs in Muttersprache
Einem am 03.03.2011 ergangenen Urteil des Arbeitsgerichts Berlin (AG) zufolge müssen die Kosten einer in der Muttersprache des Betriebsratsmitglieds durchgeführten Schulung vom Arbeitgeber übernommen werden, insoweit die Deutschkenntnisse des Arbeitnehmervertreters nicht ausreichend sind (Az.: 24 BV 15046/10).
Im Rechtsstreit wollte der Arbeitgeber für die Kosten einer dreitägigen Schulung für zwei Betriebsratsmitglieder mit US-amerikanischer Staatsbürgerschaft nicht aufkommen. Der Kurs wurde in deren Muttersprache, also Englisch, abgehalten. Gegen das Verhalten ihres Chefs setzten sich die Betriebsratsmitglieder erfolgreich zur Wehr.
Nach Ansicht des Amtsgerichts hätten die Betroffenen aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse einer in deutscher Sprache durchgeführten Schulung nicht in der gebotenen Weise folgen können. Wegen der Komplexität des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts sei es laut Urteilsbegründung erforderlich gewesen, die Betriebsratsmitglieder zu einer Schulung zu entsenden, die in Englisch durchgeführt wird. Deswegen habe der Arbeitgeber die Kosten der Schulung zu tragen.
9. Juni 2011 um 12:26 Uhr
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