Bei geschlechtsspezifischer Benachteiligung gibt es Entschädigung

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) hat einer Arbeitnehmerin am 28.06.2011 wegen geschlechtsspezifischer Benachteiligung im Rahmen der Beförderungsentscheidung eine Entschädigung zugesprochen (Az.: 3 Sa 917/11).

Im Streitfall besetzte der Arbeitgeber eine vakante Stelle anstatt mit der zum damaligen Zeitpunkt schwangeren Klägerin mit einem Mann. Zur Begründung wurden sachliche Gründe angeführt. Die Frau sah darin jedoch einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Ihrer Meinung nach sei sie aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht berücksichtigt worden.

Das LAG schloss sich ihrer Argumentation an. Laut Urteilsbegründung seien ihr trotz Nachfrage keine konkreten Gründe für die Beförderung des Kollegen genannt worden, obwohl ihrer Bewerbung zuvor Chancen eingeräumt wurden. Bei einer Gesamtwürdigung aller Umstände spreche eine Vermutung dafür, dass sie wegen der Schwangerschaft nicht befördert worden sei. Folglich müsse sie finanziell entschädigt werden.

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15. Juli 2011 um 13:05 Uhr

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