Kündigung wegen Pausenüberziehung rechtens
Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat am 24.11.2010 entschieden, dass einem Fluglotsen wegen mehrfacher Pausenüberziehung fristlos gekündigt werden darf (Az.: 8 Sa 492/10).
Im Streitfall überzog ein Fluglotse seine Pausen einmal um 20 Minuten, einmal um 45 Minuten und zweimal sogar um circa eine Stunde. Daraufhin wurde ihm die fristlose Kündigung ausgesprochen.
Nach Ansicht des LAG zu Recht. Dem Kläger seien aus einschlägigen Vorschriften bekannt gewesen, welche Risiken entstehen können, wenn nicht genügend Fluglotsen am Platz sind. Die Sicherheit des Luftverkehrs wäre akut gefährdet gewesern. Die Pflichtverletzung müsse laut Urteilsbegründung als so krass angesehen werden, so dass eine vorherige Abmahnung überflüssig gewesen sei.
25. Juli 2011 um 20:50 Uhr
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