Probezeit: Kündigung wegen HIV-Infektion rechtens
Das Arbeitsgericht Köln (AG) entschied am 21.07.2011, dass einem Arbeitnehmer aufgrund seiner HIV-Infektion während der Probezeit gekündigt werden darf (Az.: 17 Ca 1102/11).
Geklagt hatte ein Chemisch-Technischer Assistent, der sich noch in der Probezeit befand, als ihm das Pharmaunternehmen wegen seiner HIV-Infektion kündigte. Zur Begründung wurde mangelnde Arbeitssicherheit geltend gemacht. Der Gekündigte fühlte sich wegen einer Behinderung diskriminiert und forderte deswegen im Sinne des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eine Entschädigung ein.
Das AG urteilte aber zugunsten des Arbeitgebers. So führe die bloße HIV-Infektion eben nicht zur Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit. Folglich sei in ihr auch keine Behinderung zu sehen. Darüber hinaus handele es sich auch nicht um eine willkürlich ausgesprochene Kündigung, weil der Arbeitgeber nachvollziehbare Gründe angeführt hat.
7. August 2011 um 12:54 Uhr
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