Kündigung wegen Heirat mit Chinesin ist sittenwidrig

Einem am 22.06.2011 ergangenen Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (LAG) zufolge ist die wegen der Eheschließung eines Arbeitnehmers mit einer Chinesin ausgesprochene Kündigung als sittenwidrig anzusehen (Az.: 3 Sa 95/11).

Im verhandelten Fall ging es um einen Ingenieur, der seine spätere Ehefrau regelmäßig in China besuchte und jedes Mal die Sicherheitsbeauftragte seines Unternehmens darüber in Kenntnis setzte. Der Arbeitgeber, welcher auch die Bundeswehr beliefert, hatte nie etwas einzuwenden. Als der Mann jedoch die chinesische Staatsangehörige heiratete, wurde ihm gekündigt. Zur Begründung wurde angeführt, dass seine Ehefrau und die familiären Beziehungen zu China ein Sicherheitsrisiko darstellen würden.

Das LAG urteilte, dass die Kündigung gegen das “Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden” verstoße und somit sittenwidrig sei. Der Arbeitgeber habe eindeutig das Grundrecht der Eheschließungsfreiheit missachtet und willkürlich von seinem Kündigungsrecht Gebrauch gemacht.

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17. August 2011 um 00:26 Uhr

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