“Geschäftsführer gesucht” verstößt gegen Benachteiligungsverbot
Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) hat die Rechte der Arbeitnehmer mit Urteil vom 13.09.2011 gestärkt. Danach kann eine nicht geschlechtsneutral formulierte Stellenanzeige eine Entschädigung in Höhe eines Monatsgehalts nachsichziehen (Az.: 17 U 99/10).
Konkret ging es um eine Stellenanzeige mit dem Inhalt “Geschäftsführer gesucht”, die weder durch den Zusatz “/in” noch um die Ergänzung “m/w” erweitert war. Eine abgelehnte Bewerberin klagte daraufhin wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung im Bewerbungsverfahren auf eine Entschädigung Höhe von knapp 25.000 Euro.
Damit hatte sie vor dem OLG teilweise Erfolg. So stelle die Stellenausschreibung laut Urteilsbegründung einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot im Sinne des § 7 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) dar. Deswegen habe die Klägerin einen Anspruch auf auf Entschädigung in Höhe eines Monatsgehalts, welches hier rund 13.000 Euro betrage.
18. September 2011 um 11:52 Uhr
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