Arbeitnehmer muss Überstunden belegen können

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (LAG) hat am 20.7.2011 klargestellt, dass Überstunden nur dann bezahlt werden müssen, falls der Arbeitnehmer sie im Einzelnen belegen kann (Az.: 7 Sa 622/10)

Geklagt hatte ein Mann auf eine Lohnnachzahlung in Höhe von von 15.200 Euro, weil er für seinen ehemaligen Arbeitgeber angeblich rund 700 Überstunden geleistet habe. Seinem Wunsch wurde jedoch nicht entsprochen.

Zur Begründung führten die Arbeitsrichter aus, dass der Beschäftigte verpflichtet gewesen sei, Beweise für die angegebenen Überstunden vorlegen. Insbesondere müsse konkret darlegt werden, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten Überstunden geleistet und welche Tätigkeiten ausgeführt wurden. Da dem Kläger dies nicht gelungen war, verwarf das LAG seine Zahlungsklage.

eigenen Kommentar hinterlassen


18. September 2011 um 11:53 Uhr

bisher kein Kommentar

Aktuelle Nachrichten jetzt noch schneller empfangen - mit Twitter oder als RSS-Feed.