Wiederverheiratung rechtfertigt keine Kündigung

Einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 08.09.2011 zufolge darf dem Chefarzt eines katholischen Krankenhauses keine ordentliche Kündigung aufgrund seiner Wiederverheiratung ausgesprochen werden (Az.: 2 AZR 543/10).

Im Rechtsstreit wurde einem Chefarzt eines katholischen Krankenhauses gekündigt, nachdem er zum zweiten Mal geheiratet hatte. Die hiergegen gerichtete Kündigungsschutzklage hatte vor dem BAG Erfolg.

Nach Auffassung der höchsten deutschen Arbeitsrichter sei in der Wiederverheiratung des Arztes druchaus ein erheblicher Verstoß gegen die Loyalitätspflichten zu sehen. Allerdings rechtfertige jener Verstoß für sich allein noch nicht die Kündigung, weil das Interesse des Arztes an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses dem Urteilswortlaut nach “unter dem Strich” überwiege. Insbesondere müsse der grundrechtlich geschützte Wunsch des Gekündigten berücksichtigt werden, in einer nach den Maßstäben des bürgerlichen Rechts geordneten Ehe leben zu können.

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18. September 2011 um 12:55 Uhr

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