EuGH: Piloten dürfen länger fliegen

Laut einem am 13.09.2011 ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dürfen Fluggesellschaften ihren Piloten nicht verbieten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihren Beruf auszuüben.

Nach Ansicht der EU-Richter ist in der bei der Lufthansa tariflich vereinbarten Altersgrenze von 60 Jahren eine Diskriminierung wegen des Alters zu sehen (Az.: C-447/09).

Im Streitfall wehrten sich zwei Lufthansa-Piloten gegen das mit Vollendung des 60. Lebensjahres automatische Auslaufen ihrer Arbeitsverträge. Sie würden auf diese Weise wegen ihres Alters benachteiligt, womit ein Verstoß gegen das Antidiskriminierungsgesetz vorläge.

Der EuGH stellte sich auf die Seite der Kläger. Laut Urteilsbegründung ist ein Tarifvertrag, der für Verkehrspiloten eine Altersgrenze von 60 Jahren festschreibt, mit EU-Recht unvereinbar. Zwar könne das Recht, jenem Beruf nachzugehen, durchaus beschränkt werden. Ein generelles Verbot gehe jedoch über das zum Schutz der Flugsicherheit Notwendige hinaus und verstoße vielmehr gegen das Antidiskriminierungsgesetz.

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18. September 2011 um 12:56 Uhr

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