Urteil: Urlaubsansprüche sind nicht vererbbar

Aus einem am 20.09.2011 ergangenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) geht hervor, dass Urlaubsansprüche mit dem Tod des Arbeitnehmers erlöschen und daher nicht als Abgeltungsanspruch vererbt werden können (Az.: 9 AZR 416/10).

Im verhandelten Fall verlangte die Witwe eines verstorbenen Kraftfahrers die Abgeltung dessen nicht gewährten Urlaubs. Von April 2008 bis zu seinem Tod im April 2009 war der Verstorbene durchgängig arbeitsunfähig erkrankt, weswegen der Arbeitgeber in den Jahren 2008 und 2009 keinen Urlaub gewähren konnte. Die Klage hatte allerdings vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht keinen Erfolg.

Laut der Urteilsbegründung handelt es sich bei Urlaubsansprüchen um rein persönliche Ansprüche, die nach dem Tod des Arbeitnehmers nicht vererbt werden können. Eine Umwandlung in einen Abgeltungsanspruch im Sinne des § 7 Abs. 4 BUrlG komme eben nicht in Betracht.

eigenen Kommentar hinterlassen


24. September 2011 um 01:57 Uhr

bisher kein Kommentar

Aktuelle Nachrichten jetzt noch schneller empfangen - mit Twitter oder als RSS-Feed.