Alkoholfahrt rechtfertigt Kündigung
Laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hessen (LAG) vom 01.07.2011 darf einem Arbeitnehmer wegen des Verlusts seines Führerscheins gekündigt werden, insoweit die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung damit nicht mehr möglich ist (Az.: 10 Sa 245/110).
Im Streitfall ging es um die Kündigung eines Kraftfahrers, nachdem dieser infolge einer privaten Alkoholfahrt mit 1,36 Promille für neun Monate seinen Führerschein verloren hatte. Die hiergegen gerichtete Klage des Betroffenen hatte keinen Erfolg. Er hatte dahingehend argumentiert, dass er wegen einer Erkrankung und seines extremen Untergewichts nicht habe einschätzen können, wie sich der Alkohol auf seinen Körper auswirkt.
Die Richter machten deutlich, dass die Erbringung der geschuldeten Arbeitsleistung unmöglich geworden sei. Sie fügten hinzu, dass ein Kraftfahrer bei Verlust seiner Fahrerlaubnis sogar mit der fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechnen müsste.
11. Oktober 2011 um 00:55 Uhr
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