Diskriminierende Stellenanzeige zieht Entschädigung nach sich

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) hat die Rechte von Arbeitnehmern gestärkt. In Stellenanzeigen mit der Überschrift “Geschäftsführer gesucht” sei laut dem am 13.09.2011 ergangenen Urteil ein Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes zu sehen (Az.: 17 U 99/10).

Im Streitfall bewarb sich eine Frau ohne Erfolg für einen Job, der mit mit der oben genannten Formulierung ausgeschrieben wurde. Sie setzte sich zur Wehr und bekam schließlich vor dem OLG Recht.

Dem Urteil zufolge sei der Begriff “Geschäftsführer” unzweideutig männlich. Dies ergebe sich aus der Tatasache, dass ein Zusatz wie “/in” oder eine Ergänzung wie “m/w” nicht vorläge. Daher stünde der Betroffenen wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung ein Anspruch auf Entschädigung gemäß § 15 Abs. 2 AGG zu. Konkret belaufe sich der Betrag auf circa 13.000 Euro.

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17. November 2011 um 11:52 Uhr

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