Firmenparkplätze: Frauen dürfen bevorzugt werden
Laut einem Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz (LAG) vom 29.09.2011 ist die bevorzugte Vergabe nahe gelegener Firmenparkplätze an Frauen mit der Rechtsordnung vereinbar (Az.:10 Sa 314/11).
Im Streitfall wehrte sich ein schwerbehinderter Krankenpfleger gegen die Vergabepraxis der in unmittelbarer Nähe seines Arbeitsplatzes befindlichen Parkplätze. Der Arbeitgeber lehnte seinen Wunsch auf einen nahe gelegenen Stellplatz mehrfach mit der Begründung ab, dass die Vergabe unter Anderem nach dem internen Kriterium “Frauen vor Männer” erfolge.
Die Richter hatten gegen das Vorgehen des Arbeitgebers nichts einzuwenden. Dem Urteil zufolge sei in der vom Kläger gerügten Parkplatzvergabepraxis keine sachfremde Diskriminierung von Männern zu sehen. Vielmehr knüpfe eben jene sachgerecht an die Tatsache, dass Frauen typischerweise häufiger Opfer von gewaltsamen (sexuellen) Übergriffen werden würden.
28. November 2011 um 16:05 Uhr
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