Häufiges Zuspätkommen rechtfertigt Kündigung
Mit Urteil vom 20.10.2008 hat das Landesarbeitsgericht Köln (LAG) entschieden, dass die Kündigung eines Arbeitnehmers, der wiederholt zu spät kommt, rechtens ist. In dem vorliegenden Fall hatte der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter, der über einen Zeitraum von mehreren Jahren immer wieder teilweise mit mehrstündiger Verspätung an seinem Arbeitsplatz erschienen war, gekündigt.
Der Kündigung waren mehrere Gespräche sowie schriftliche Abmahnungen vorausgegangen, in denen der Arbeitnehmer aufgefordert worden war, pünktlich zur Arbeit zu kommen. Trotzdem kam es seitens des Mitarbeiters immer wieder zu teilweise erheblichen Verspätungen. Auf in Einzelgesprächen gemachte Hilfsangebote seines Chefs war der Angestellte nicht eingegangen, so dass der Arbeitgeber davon ausging, dass sich an dem Verhalten seines Mitarbeiters nichts ändern würde.
Die verhaltensbedingte Kündigung wollte der Arbeitnehmer jedoch nicht hinnehmen. Vor Gericht machte er mehrere Punkte zu seiner Verteidigung geltend. So wies er darauf hin, dass er Vorkehrungen getroffen habe, um künftig ein pünktliches Erscheinen bei allgemeinem Arbeitsbeginn zu gewährleisten. Außerdem machte er geltend, dass sein Verschlafen der Nebenwirkung eines Medikaments zuzurechnen sei.
Das Gericht ließ sich von den Ausführungen des Klägers jedoch nicht beirren und erklärte die Kündigung für rechtens (Az: 5 SA 746/08). Der Arbeitnehmer habe weder seinen Arzt auf die angebliche medikamentöse Nebenwirkung angesprochen, noch die im Gespräch angebotene Hilfe seines Arbeitgebers angenommen. Auch sei nicht unbedingt davon auszugehen, dass die vom Kläger angestrebten Maßnahmen wie das Stellen eines Weckers sich künftig als wirkungsvoll erweisen würden, da es schon in der Vergangenheit nicht funktionierte.
24. August 2009 um 13:01 Uhr
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