Urteil: Attest bereits für den ersten Krankheitstag
Laut einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (LAG) vom 14.09.2011 kann der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen schon für den ersten Krankheitstag eines Beschäftigten die Vorlage eines ärztlichen Attests einfordern (Az.: 3 Sa 597/119).
Im Streitfall wollte die Arbeitnehmerin eine Dienstreise antreten, jedoch gab der Arbeitgeber ihrem Begehren nicht nach. Als sich die Frau für genau den Tag krank meldete, für den sie eigentlich ihre Dienstreise geplant hatte, forderte der Arbeitgeber ein, zukünftig am ersten Tag einer jeden Krankmeldung ein ärztliches Attest einzuholen und vorzulegen.
Die hiergegen gerichtete Klage hatte vor dem LAG keinen Erfolg. Nach Ansicht der Kölner Arbeitsrichter bedarf es für den Wunsch des Arbeitgebers weder einer Begründung noch müsse die Aufforderung auf “billiges Ermessen” überprüft werden.
Zu beachten ist aber, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist. Aufgrund ihrer grundsätzlichen Bedeutung wurde die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) zugelassen.
17. Dezember 2011 um 19:17 Uhr
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