Recht

Das gesamte Arbeitsleben bis hin zur Rente wird von Rechten und Pflichten begleitet. Während die Pflichten allgegenwärtig sind und bewusst wahrgenommen werden, unter anderem in Form von Sozialversicherungsbeiträgen, sind die Rechte nur latent im Bewusstsein verankert und spielen meist erst dann eine Rolle, wenn sie in Anspruch genommen werden (müssen).

Dazu steht ein dichtes Netz bereit, in dem Arbeitsrecht, Sozialrecht und das Sozialversicherungsrecht eng miteinander verwoben sind. Das Arbeitsrecht umfasst alle Belange vom Arbeitsvertrag, Altersteilzeit über Abmahnung und Kündigung bis hin zur Abfindung. Es steckt damit – grob gesagt – die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ab. Das Sozialversicherungsrecht berührt diesen Bereich insofern, als dass die Leistungen über den Lohn finanziert werden. Das gilt für die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die gesetzliche Renten- und die gesetzliche Unfallversicherung. Wird ein Arbeitnehmer zum Beispiel während der Arbeit verletzt und fällt längere Zeit aus, sind Kranken- und Unfallversicherung zuständig.

Als drittes Element hat der Gesetzgeber das Sozialrecht geschaffen. Es dient in erster Linie dazu, eine Grundsicherung zu gewährleisten. Sie wird in Form des Arbeitslosengeldes II oder unterstützender Leistungen nach Hartz IV gezahlt. Gleichwohl bietet das Sozialrecht auch Arbeitnehmern einen gewissen Schutz, indem Kurzarbeit in wirtschaftlich schwierigen Zeiten den Arbeitsplatz sichert und über Insolvenzgeld im schlimmsten Fall das Einkommen gezahlt wird.

 

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