Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt in erster Linie das Verhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Grundlage hierfür ist eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, angefangen beim Grundgesetz über das Mutterschutzgesetz bis hin zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Sie fließen unter anderem in den Arbeitsvertrag ein, in dem Rechte und Pflichten beider Parteien schriftlich festgehalten werden. Damit bildet der Vertrag die arbeitsrechtliche Basis. Probleme gibt es in der Regel erst dann, wenn eine der beiden Seiten sich nicht an die Vereinbarungen hält.
Bei Arbeitnehmern geht das in einem ersten Schritt einher mit einer Abmahnung, der im Wiederholungsfall die Kündigung folgt. Ab wann eine Abmahnung rechtens ist und unter welchen Bedingungen eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden darf, wird ebenso vom Gesetzgeber vorgeschrieben wie das Vorgehen bei einem Aufhebungsvertrag. Gleich, ob sich beide Seiten im Streit oder einvernehmlich trennen, hat ein Arbeitnehmer das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Ein Anspruch auf Abfindung besteht hingegen nicht automatisch, sondern richtet sich hauptsächlich nach den Umständen, unter denen das Arbeitsverhältnis beendet wird.
Natürlich kommt es auch vor, dass sich ein Arbeitgeber nicht an die im Arbeitsvertrag vereinbarten Grundsätze hält. In einem solchen Fall bleibt einem Arbeitnehmer häufig nur der Gang zum Anwalt, gegebenenfalls zur Gewerkschaft und damit häufig vor das Arbeitsgericht.

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