Abmahnungsberechtigte

Abmahnung durch den Arbeitnehmer

Im Regelfall wird die Abmahnung durch den Arbeitgeber ausgesprochen. Allerdings können auch Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber abmahnen, denn die Abmahnung bezweckt die Abstellung eines nicht vertragsgemäßen Verhaltens, und dieser Vorwurf kann auch den Arbeitgeber treffen.

Dieser Fall wird beispielsweise gegeben sein, wenn der Arbeitnehmer die wiederholt verspätete Lohnzahlung abmahnt.

Abmahnung durch den Arbeitgeber

Arbeitgeberseitig ist eine Abmahnung nicht nur durch den Arbeitgeber selbst möglich. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes haben das Recht zur Abmahnung darüber hinaus auch kündigungsberechtigte Vorgesetzte sowie sämtliche Mitarbeiter, die befugt sind, dem Arbeitnehmer verbindliche und konkrete Anweisungen bezüglich der vertraglich geschuldeten Leistungserbringung zu erteilen.

Daraus folgt für die Praxis, dass jeder Vorgesetzte gegenüber einem untergeordneten Arbeitnehmer eine Abmahnung aussprechen darf.
 

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