joppo.de- Recht
- Arbeitsrecht
- Arbeitsvertrag
- Verweis auf Kollektivvereinbarungen
Verweis auf Kollektivvereinbarungen
Soweit im Einzelfall relevant, sollte der Arbeitsvertrag die für ihn geltenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen in Bezug nehmen. Derartige Verweise in Formulararbeitsverträgen können als dynamische oder statische Verweisung gestaltet werden.
Dabei wird durch die dynamische Verweisung der Tarifvertrag in seiner jeweils aktuellen Fassung zugleich zum Gegenstand des Arbeitsvertrages gemacht, während als Folge einer statischen Verweisung lediglich ein bestimmter Stand des Tarifvertrages in den Arbeitsvertrag eingeführt wird.

weitere Fragen zum Thema "Verweis auf Kollektivvereinbarungen"?
Haben Sie weitere Fragen zum Thema "Verweis auf Kollektivvereinbarungen"? Dann stellen Sie diese im Forum zum Thema "joppo.de Forum für Arbeitsrecht, Sozialrecht und Karriere - Arbeitsvertrag" ...