Sozialrecht

Hinter dem in der Bundesrepublik sehr weitflächig gespannten Netz des Sozialrechts steht vornehmlich ein Ziel: die soziale Absicherung. Die Fangleinen, die ein Abrutschen verhindern sollen, decken nahezu jede Lebenslage ab. Sie reichen vom Arbeitslosengeld, der Grundsicherung für Arbeitssuchende über Erziehungs- und Kindergeld bis hin zur Entschädigung von Gewaltopfern. Im Berufsleben sind neben dem Arbeitslosengeld vor allem das Kurzarbeitergeld und das Insolvenzgeld von Bedeutung.

Die Kurzarbeit kommt zum Tragen, wenn ein Betrieb bedingt durch die wirtschaftliche Lage – zum Beispiel während einer Finanzkrise – nicht 100-prozentig ausgelastet ist. Statt Mitarbeiter zu entlassen, wird Kurzarbeit angemeldet, um die Personalkosten zu senken. Das Einkommen fällt dadurch zwar geringer, dafür bleibt der Job erhalten. Sollte ein Unternehmen trotz dieser Maßnahme Insolvenz anmelden müssen und nicht in der Lage sein, ausstehende Gehälter zu zahlen, ist im Sozialrecht das Insolvenzgeld vorgesehen. In dem Fall begleicht die Bundesagentur für Arbeit offene Ansprüche und ist anschließend – sofern der oder die Betroffene nicht sofort eine Anstellung findet – auch für das Arbeitslosengeld I zuständig. Hierbei handelt es sich um eine Leistung, die sich aus dem Sozialversicherungsrecht ergibt.

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