Arbeitslosengeldrechner - Höhe des ALG online berechnen

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Zur Berechnung des Arbeitslosengeldes wird als Bemesseungsgrundlage Ihr durchschnittliches Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate eingetragen. Wenn Sie ein gleichbleibendes Bruttoeinkommen haben, tragen Sie nur eine Zahl in das Feld ein. Variiert Ihr Bruttoeinkommen, so können Sie auch für jeden der 12 Monate einzelt Ihr Bruttoeinkommen eintragen.
 
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Die Lohnsteuerklasse können Sie der Lohnsteuerkarte oder Gehaltsabrechnung entnehmen. Sie wird benötigt, um die Steuerabzugsbeträge zu ermitteln.
 
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Wenn Sie Kinder haben, wird ein ALG-Leistungssatz von 67% gezahlt. In anderen Fällen 60%.
 
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Diese Eintragung ist erforderlich, um die Beitragsbemessungegrenze zu ermitteln, die sich an der BBG zur Rentenversicherung für die alten und für die neuen Bundesländer orientiert.
 
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Die Angabe eines Berechnungsjahrs ist erforderlich, um Änderungen - beispielsweise bei der Höhe der Beitragsbemessungsgrenze - berücksichtigen zu können. Geben Sie hier das Jahr an, in dem Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld beginnt.
 

Bitte beachten Sie, dass der Arbeitslosengeldrechner lediglich die Höhe des Arbeitslosengeldes im Regelfall (Entgeltanspruch aus versicherungpflichtiger Beschäftigung für mindestens 150 Tage innerhalb der letzten 12 Monate) errechnet. Für das Bestehen einen Anspruchs auf Arbeitslosengeld müssen die maßgeblichen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Falls Sie trotz Arbeitslosigkeit weiterhin ein Erwerbseinkommen beziehen ist dies gegebenenfalls auf die Höhe der Leistungen anzurechnen.

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