Arbeitslosengeldrechner

 

Die Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung (AV) ist ebenso wie die gesetzliche Renten- (RV) und Krankenversicherung (GKV), die Unfallversicherung (UV) und die Pflegeversicherung (PV) zum Netzwerk der Sozialversicherungen zu zählen.

Das Arbeitslosengeld I stellt daher eine Versicherungsleistung dar und unterscheidet sich hiermit in der Art der Finanzierung von Fürsorgeleistungen wie beispielsweise dem Arbeitslosengeld II.

Die Arbeitslosengeld-Leistungen werden im Wesentlichen aus den Pflichtbeiträgen zu Arbeitslosenversicherung und nicht wie Fürsorgeleistungen aus Steuermitteln bestritten werden.

Beitragspflichtig zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung sind neben allen Arbeitnehmern und Auszubildenden auch Wehr- oder Ersatzdienstleistende.

Berechnung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bestimmen sich gemäß § 341 SGB III nach dem Beitragssatz und dem Bemessungsentgelt. Das Bemessungsentgelt entspricht dabei in der Regel dem beitragspflichtigen Bruttoentgelt des Versicherungsnehmers, sofern dieses nicht durch die Beitragsbemessungsgrenze gekappt ist.

Formel: Beitrag zur Arbeitslosenversicherung = Beitragssatz in % * Bemessungsentgelt

Beitragssätze zur Arbeitslosenversicherung

BeitragsjahrBeitragssatz zur AV
20102,8% (3,0% ab 01.07.2010)
20092,8%
20083,3%
20074,2%
20066,5%
20056,5%
20046,5%
20036,5%
20026,5%

Bei der Berechnung der Beiträge wird die Höhe des beitragspflichtigen Bruttoentgelts durch die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze nach oben begrenzt. Maßgeblich ist nach § 341 Abs. 4 SGB III die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung. Diese liegt im Jahr 2010 bei 5.500 Euro in den alten und 4.650 Euro in den neuen Bundesländern.

Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung

Jahralte Bundesländerneue Bundesländer
20105.500 Euro (183,33 Euro / Tag)4.650 Euro (155,00 Euro / Tag)
20095.400 Euro (180,00 Euro / Tag)4.550 Euro (151,66 Euro / Tag)
20085.300 Euro (176,66 Euro / Tag)4.500 Euro (150,00 Euro / Tag)
20075.250 Euro (175,00 Euro / Tag)4.550 Euro (151,66 Euro / Tag)
20065.250 Euro (175,00 Euro / Tag)4.400 Euro (146,66 Euro / Tag)
20055.200 Euro (173,33 Euro / Tag)4.400 Euro (146,66 Euro / Tag)
20045.150 Euro (171,66 Euro / Tag)4.350 Euro (145,00 Euro / Tag)
20035.100 Euro (170,00 Euro / Tag)4.250 Euro (141,66 Euro / Tag)
20024.500 Euro (150,00 Euro / Tag)3.750 Euro (125,00 Euro / Tag)

Liegt die Höhe des beitragspflichtigen Bruttoentgelts also über der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze, wird zur Berechnung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ein Bemessungsentgelt in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Liegt das beitragspflichtige Bruttoentgelt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze, entspricht das Bemessungsentgelt dem beitragspflichtigen Bruttoentgelt.

Sonstige Leistungen der Arbeitslosenversicherung

Neben dem Arbeitslosengeld werden aus den Beiträgen der Arbeitslosenversicherung auch viele weitere Leistungen finanziert.

Zu nennen sind hier insbesondere verschiedene Unterarten des Arbeitslosengeldes wie Teilarbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld während einer beruflichen Weiterbildung. Daneben erfolgt aus den Beiträgen auch eine (Teil-)Finanzierung des Kurzarbeitergeldes, des Insolvenzgeldes sowie diverser Eingliederungs- und Vermittlungsleistungen und die Bezuschussung Arbeitssuchender bei anfallenden Bewerbungskosten.

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