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Krankengeld - Krankengeldanspruch
Krankengeld ist eine gesetzlich vorgesehene Lohnersatzleistung, die bei Arbeitsunfähigkeit aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung aufgebracht wird. Bezugsberechtigt sind krankenversicherte Personen, soweit sie länger als sechs Wochen (42 Tage) arbeitsunfähig sind.
Für die ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit wird kein Krankengeld gezahlt. Vielmehr besteht für Arbeitnehmer in dieser Zeit grundsätzlich ein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
Neben krankenversicherten Arbeitnehmern erhalten Krankengeld auch die Bezieher von ALG I, Unterhaltsgeld und Kurzarbeitergeld. Grundsätzlich kommt der Krankengeldanspruch bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch für Selbständige in Betracht. Nicht bezugsberechtigt sind dagegen Empfänger von ALG II und Sozialgeld.
Die Leistungshöhe unterliegt individueller Berechnung, beträgt aber im Regelfall 70% des zuletzt erzielten monatlichen Bruttoeinkommens. Bei Bezug bestimmter weiterer Leistungen kann der Krankengeldanspruch ruhen oder gekürzt werden. Die Gewährung von Krankengeld ist innerhalb eines Dreijahreszeitraumes wegen derselben Krankheit für längstens 78 Wochen möglich

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