Arbeitszeitkonten bei Minijobs - 400 Euro Jobs

Grundsätzlich dienen 400 Euro Jobs der flexiblen Arbeitszeitgestaltung, was aber Arbeitszeitkonten bzw. Wertguthaben nicht ausschließt. Es kann also durchaus ein fester monatlicher Betrag für das Entgelt vereinbart werden, der aber nicht jeden Monat sondern in der Summe abgearbeitet wird.

Die Beiträge an die Bundesknappschaft werden in diesem Fall aber nicht auf den festen monatlichen Entgeltbetrag abgeführt sondern auf den Betrag, auf den der Arbeitnehmer einen Anspruch hat. Hier greift also wieder das Entstehungsprinzip.

Beispiel:
Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren ein festes monatliches Entgelt von 360 Euro, bei einem Stundenlohn von 9 Euro. Damit müsste der Arbeitnehmer 40 Stunden im Monat arbeiten, um das Soll zu erfüllen. Gleichzeitig einigen sich beide, dass wenn weniger Stunden gearbeitet würde, dies in den anderen Monaten ausgeglichen wird.

Nun hat der Arbeitnehmer anstatt der 40 Stunden im Februar 50 Stunden gearbeitet. Die Auszahlung bleibt aber weiterhin bei 360 Euro, da die 10 zusätzlichen Stunden vereinbarungsgemäß in den folgenden Monaten ausgeglichen werden sollen.

Sozialversicherungsrechtlich steht aber dem Arbeitnehmer für den Monat Februar eine Vergütung von 50 Stunden zu, also 450 Euro. Dieser Betrag unterliegt auch der Beitragsberechnung für die Minijob Zentrale.

Beitragsabrechnung für Februar  Betrag Belastung
monatliches Entgelt des Angestellten
tatsächlich ausgezahltes Arbeitsentgelt
  360,00 Euro
sozialversicherungsrechtliches Arbeitsentgelt
rechtlich hat der Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, unabhängig
davon, was ausgezahlt wurde. Daher müssen Beiträge auf diesen
Betrag geleistet werden.
  450,00 Euro
Pauschale zur Krankenversicherung
13,00%
58,50 Euro  
Pauschale zur Rentenversicherung
15,00%
 67,50 Euro  
Umlage U1
0,60%
 2,70 Euro  
Umlage U2
0,07%
 0,31 Euro  
Insolvenzgeldumlage
0,10%
 0,45 Euro  
Pauschale Lohnsteuer
2,00%
 9,00 Euro  
Abgaben Gesamt  138,46 Euro  
Gesamtbelastung des Arbeitgebers    588,46 Euro
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