Einmalzahlungen beim 400 Euro Job

Sind beim 400 Euro Job Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld vorgesehen, die tarifvertraglichen Vereinbarungen oder dem Gewohnheitsrecht im Unternehmen gezahlt werden, so gilt hier nicht das Entstehungsprinzip sondern das Zuflussprinzip.

Beispiel:
Der Arbeitnehmer arbeitet für ein monatliches Entgelt von 360 Euro und erhält zusätzlich ein tarifvertraglich vereinbartes Weihnachtsgeld in Höhe von 180 Euro, welches im November ausgezahlt wird. Damit würde er im November die 400 Euro Grenze übersteigen. Da man aber vom regelmäßigen Einkommen ausgeht, wird folgendermaßen gerechnet:

Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts Betrag
monatliches Arbeitsentgelt (360 Euro x 12 Monate)
4.320,00 Euro
Weihnachtsgeld im November
180,00 Euro
Jahresarbeitsentgelt gesamt
4.500,00 Euro
regelmäßiges Einkommen
1/12 des Jahresarbeitsentgelts
375,00 Euro

Da das regelmäßige Arbeitsentgelt bei 375 Euro liegt und somit die 400 Euro Grenze nicht übersteigt, bleibt die Tätigkeit weiterhin als Minijob versicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss aber dennoch für November die Beiträge auf 540 Euro leisten, womit sich folgende Belastung ergibt:

 Beitragsabrechnung für November  Betrag Belastung
monatliches Einkommen des Angestellten   360,00 Euro
Weihnachtsgeld   180,00 Euro
Gesamteinkommen des Angestellten   540,00 Euro
Pauschale zur Krankenversicherung
13,00%
70,20 Euro  
Pauschale zur Rentenversicherung
15,00%
 81,00 Euro  
Umlage U1
0,60%
 3,24 Euro  
Umlage U2
0,07%
 0,37 Euro  
Insolvenzgeldumlage
0,10%
 0,54 Euro  
Pauschale Lohnsteuer
2,00%
 10,80 Euro  
Abgaben Gesamt  166,15 Euro  
Gesamtbelastung des Arbeitgebers    706,15 Euro
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