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Gelegentliches Überschreiten der 400 Euro Grenze
Übersteigt das regelmäßige Einkommen die 400 Euro Grenze, so wird aus der geringfügig entlohnten und versicherungsfreien Beschäftigung eine ganz normale sozialversicherungspflichtige Tätigkeit.
Handelt es sich jedoch nur um ein gelegentliches (bis zu zwei Monate) und unvorhergesehenes Überschreiten der 400 Euro Grenze, so bleibt die Tätigkeit weiterhin versicherungsfrei. Das Überschreiten würde unvorhergesehen eintreten, wenn der Arbeitnehmer beispielsweise unerwartet aufgrund einer Krankheitsvertretung Überstunden leisten muss.
Nicht unvorhergesehen ist hingegen das Aufstocken der Stunden in Zeiten, die alljährlich wiederkehrend für Mehrarbeit sorgen, was beispielsweise im Handel das Weihnachtsgeschäft oder ähnlich gelagerte Fälle wären.
Beispiel:
Der Arbeitnehmer erhält regelmäßig für seine Tätigkeit 400 Euro monatlich. Im November erkrankt einer seiner Kollegen, wodurch für den Arbeitnehmer eine erhebliche Mehrarbeit entsteht. Sein Einkommen erhöht sich für diesen Monat von 400 Euro auf 950 Euro. Da die 400 Euro Grenze nur gelegentlich und unvorhergesehen überschritten wurde, bleiben die 950 Euro weiterhin versicherungsfrei, der Arbeitgeber hat die Abgaben jedoch für 950 Euro abzuführen.
| Beitragsabrechnung für November | Betrag | Belastung |
| monatliches Einkommen des Angestellten | 400,00 Euro | |
| Überstunden aus Krankheitsvertretung nur gelegentlich und unvorhergesehen |
550,00 Euro | |
| Gesamteinkommen des Angestellten | 950,00 Euro | |
| Pauschale zur Krankenversicherung 13,00% |
123,50 Euro | |
| Pauschale zur Rentenversicherung 15,00% |
142,50 Euro | |
| Umlage U1 0,60% |
5,70 Euro | |
| Umlage U2 0,07% |
0,66 Euro | |
| Insolvenzgeldumlage 0,10% |
0,95 Euro | |
| Pauschale Lohnsteuer 2,00% |
19,00 Euro | |
| Abgaben Gesamt | 292,31 Euro | |
| Gesamtbelastung des Arbeitgebers | 1.242,31 Euro |

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